Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.10.2024

Geschäftszahl

Ra 2024/07/0011

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/07/0018 B 12. Mai 2021 RS 2 (hier nur der zweite Satz)

Stammrechtssatz

Das VwG ist zum Ergebnis gekommen, dass die vom Revisionswerber für einzelne Objekte in den Raum gestellten Kosten von lediglich einigen Hundert Euro nicht die vollen Anschlusskosten iSd. Paragraph 6, Absatz 2, Ziffer 4, OÖ WasserversorgungsG 2015 darstellen. Paragraph 6, Absatz 2, Ziffer 4, OÖ WasserversorgungsG 2015 stellt nicht darauf ab, von wem (in der Vergangenheit) die derart abgegrenzten Anschlusskosten wirtschaftlich getragen wurden.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024070011.L02