Verwaltungsgerichtshof
03.10.2024
Ra 2024/07/0011
GRS wie Ra 2019/07/0018 B 12. Mai 2021 RS 2 (hier nur der zweite Satz)
Das VwG ist zum Ergebnis gekommen, dass die vom Revisionswerber für einzelne Objekte in den Raum gestellten Kosten von lediglich einigen Hundert Euro nicht die vollen Anschlusskosten iSd. Paragraph 6, Absatz 2, Ziffer 4, OÖ WasserversorgungsG 2015 darstellen. Paragraph 6, Absatz 2, Ziffer 4, OÖ WasserversorgungsG 2015 stellt nicht darauf ab, von wem (in der Vergangenheit) die derart abgegrenzten Anschlusskosten wirtschaftlich getragen wurden.
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024070011.L02