Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.06.2024

Geschäftszahl

Ra 2024/07/0008

Rechtssatz

Die Nichtfestsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe verletzt den Beschuldigten nicht in seinen Rechten. Vielmehr ist der Beschuldigte dadurch besser gestellt, als dies bei einer dem Gesetz entsprechenden Vorgangsweise der Behörde der Fall wäre (VwGH 21.1.1988, 87/02/0202; VwGH 22.9.1980, 2791/79).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024070008.L01