Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.12.2025

Geschäftszahl

Ra 2024/06/0148

Rechtssatz

Eine Mitbeteiligung auf Seiten des Revisionswerbers kommt im Verfahren vor dem VwGH nicht in Betracht, weshalb die "Revisionsbeantwortung" der belangten Behörde aufgrund ihres Inhaltes zurückzuweisen war vergleiche etwa VwGH 9.8.2024, Ra 2023/10/0029, Rn. 29, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024060148.L03