Verwaltungsgerichtshof
27.03.2026
Ra 2024/05/0164
GRS wie 92/09/0331 E 19. Mai 1993 RS 3
Der Umstand, daß der Zustellempfänger wegen Abwesenheit von der Abgabestelle von einem Zustellvorgang nicht rechtzeitig Kenntnis erlangen konnte, ist von der Behörde von Amts wegen zu prüfen (Hinweis E 18.12.1984, 84/05/0175).
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024050164.L04