Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.03.2026

Geschäftszahl

Ra 2024/05/0164

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/09/0331 E 19. Mai 1993 RS 3

Stammrechtssatz

Der Umstand, daß der Zustellempfänger wegen Abwesenheit von der Abgabestelle von einem Zustellvorgang nicht rechtzeitig Kenntnis erlangen konnte, ist von der Behörde von Amts wegen zu prüfen (Hinweis E 18.12.1984, 84/05/0175).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024050164.L04