Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.03.2026

Geschäftszahl

Ra 2024/05/0164

Rechtssatz

Lautet der Tatvorwurf auf "Nichterscheinen zu einem Ladungstermin", so hat die Strafbehörde, wie auch das VwG, zu prüfen, ob die Ladung dem Empfänger gegenüber auch wirksam wurde vergleiche zur dienstbehördlichen Ladung zu einem amtsärztlichen Untersuchungstermin VwGH 30.4.2019, Ra 2018/12/0049, Rn. 19 f). Wäre die Ladung der Eigentümerin der Liegenschaft nicht rechtswirksam zugestellt worden, könnte sich darauf nicht die Pflichtverletzung des "Nichterscheinens zu einem Ladungstermin" stützen, die das VwG als Verweigerung des Zutritts zur Liegenschaft qualifizierte.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024050164.L01