Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.01.2026

Geschäftszahl

Ra 2024/05/0065

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2024/05/0066

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2015/05/0051 E 29. März 2017 RS 7

Stammrechtssatz

Bei sachverhaltsbezogenem Vorbringen der beschwerdeführenden Parteien ist vom VwG eine mündliche Verhandlung durchzuführen, dies sogar dann, wenn kein Antrag auf eine solche gestellt worden ist vergleiche zum Ganzen etwa das E vom 24. Jänner 2017, Ra 2015/05/0035, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024050065.L01