Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.2025

Geschäftszahl

Ra 2024/04/0417

Rechtssatz

Nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut des Paragraph 32, Absatz eins, Ziffer 15, GewO 1994 ist die Verabreichung kleiner Speisen oder Imbisse von dieser Bestimmung nicht umfasst.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024040417.L05