Verwaltungsgerichtshof
27.02.2025
Ra 2024/04/0417
Nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut des Paragraph 32, Absatz eins, Ziffer 15, GewO 1994 ist die Verabreichung kleiner Speisen oder Imbisse von dieser Bestimmung nicht umfasst.
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024040417.L05