Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.06.2025

Geschäftszahl

Ra 2024/04/0371

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2024/04/0372

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/04/0092 E 25. Juni 2003 VwSlg 16118 A/2003 RS 2

Stammrechtssatz

Unter "Glaubhaftmachung" des nicht hinreichenden Schutzes vor den Auswirkungen der Betriebsanlage wird - hinsichtlich des Gegenstandes - zu verstehen sein, dass der Antragsteller die Behörde von der Wahrscheinlichkeit - und nicht von der Richtigkeit - des Vorliegens der Tatsache, als Nachbar vor den Auswirkungen der Betriebsanlage nicht hinreichend geschützt zu sein, zu überzeugen hat (ausführliche Begründung im E).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024040371.L04