Verwaltungsgerichtshof
17.12.2025
Ra 2024/04/0310
Das aufgrund einer Datenschutzbeschwerde geführte Verfahren ist ein antragsgebundenes Verfahren vergleiche VwGH 22.9.2025, Ra 2023/04/0108, Rn. 13). Maßgeblich für die Frage, ob durch die Behandlung eines Sachverhaltes durch die DSB die Unabhängigkeit der Mitglieder oder der Entscheidungen des BVwG mittelbar oder unmittelbar beeinflusst werden könnte, sind somit die Datenschutzbeschwerde des Betroffenen und die darin monierten Datenverarbeitungen.
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024040310.L05