Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.03.2026

Geschäftszahl

Ro 2024/04/0029

Rechtssatz

In Paragraph 27, TabMG 1996 in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 110 aus 2023, (TabMG 1996 nF) wurde ein persönliches, ausschließliches Recht zum Betrieb eines Tabakfachgeschäfts für Angehörige für den Fall geschaffen, dass der Konzessionsvertrag eines Tabaktrafikanten endet. Dieses persönliche, ausschließliche Recht soll - ausweislich der Materialien - bei Vorliegen der Voraussetzungen des Paragraph 27, Absatz 2, TabMG 1996 nF die Vergabe der Konzession ohne Bekanntmachung nach Paragraph 22, Absatz 3, Ziffer 3, Litera c, BVergGKonz 2018 ermöglichen vergleiche ErläutRV 2086 BlgNR 27. GP, 37). Das persönliche, ausschließliche Recht eines Angehörigen gemäß Paragraph 27, Absatz eins, TabMG 1996 nF ist an die Stelle der Ansprüche von Angehörigen gemäß Paragraph 31, TabMG 1996 in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 112 aus 2012, im Fall der Beendigung des Bestellungsvertrages eines Tabaktrafikanten getreten.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RO2024040029.J02