Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.2025

Geschäftszahl

Ro 2024/04/0012

Rechtssatz

Bei Datenverarbeitungen im Rahmen der Dienstaufsicht durch den Präsidenten eines VwG, insbesondere der Sachverhaltserhebung zur Prüfung des allfälligen Vorliegens einer gröblichen Dienstverletzung, handelt es sich nicht um die Verarbeitungen eines Gerichtes im Rahmen dessen justizieller Tätigkeit im Sinne des Artikel 55, Absatz 3, DSGVO vergleiche VwGH 17.12.2025, Ra 2024/04/0310).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RO2024040012.J02