Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.08.2025

Geschäftszahl

Ro 2024/04/0009

Rechtssatz

Bei der Beurteilung eines geschlossenen Siedlungsgebietes ist maßgeblich auf die tatsächlichen Umstände zum Entscheidungszeitpunkt abzustellen, bedeutet doch eine Flächenwidmung als Bauland bzw. eine bereits erteilte Baubewilligung für sich genommen noch nicht, dass auf dem jeweiligen Grundstück die (projektgemäß geplante) Bebauung auch tatsächlich eintreten wird.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RO2024040009.J08