Verwaltungsgerichtshof
20.03.2025
Ra 2024/04/0009
Der Umstand, dass ein Sachverständiger auch eine Rechtsfrage erörtert (und das VwG in seiner rechtlichen Beurteilung zum selben Ergebnis gelangt), begründet für sich allein noch keine Rechtswidrigkeit der angefochtenen Entscheidung.
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024040009.L04