Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.03.2025

Geschäftszahl

Ra 2024/04/0009

Rechtssatz

Die Glaubhaftmachung nach Paragraph 79 a, Absatz 3, GewO 1994 hat das Ziel, der Behörde die Überzeugung von der Wahrscheinlichkeit bestehender Tatsachenbehauptungen - somit der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens der Tatsache, als Nachbar vor den Auswirkungen der Betriebsanlage nicht hinreichend geschützt zu sein - zu vermitteln vergleiche VwGH 25.6.2003, 2000/04/0092).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024040009.L01