Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.2025

Geschäftszahl

Ra 2024/03/0014

Rechtssatz

Für den Begriff der "Landung" iSd Paragraph 9, LFG kommt es weder darauf an, ob in technischer Hinsicht das gesamte Gewicht des Hubschraubers auf den Untergrund übertragen wird, noch darauf, ob die subjektive Absicht des Piloten zu einer solchen Flugbewegung besteht. Maßgeblich ist vielmehr, ob unter Berücksichtigung des jeweiligen Flugzwecks ein solcher Kontakt des Luftfahrzeuges mit einer Land- oder Wasserfläche erfolgt, mit dem typischerweise jene Gefahren einhergehen, die durch den Flugplatzzwang hintangehalten werden sollen. Dies ist eine im jeweiligen Einzelfall auf Grund entsprechender Feststellungen zu beurteilende Rechtsfrage. Es ist daher nicht maßgeblich, dass der Hubschrauber beim Aus- und Einsteigen der transportierten bzw. zu transportierenden Personen am Gelände nur angestützt und das Gewicht des Hubschraubers noch nicht zur Gänze auf den (teils nicht vollständig aufgesessenen) Kufen abgesetzt war.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024030014.L06