Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.09.2026

Geschäftszahl

Ro 2024/03/0005

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2017/06/0028 B 4. Juni 2021 RS 2

Stammrechtssatz

Es ist Sache des Inhabers einer mit Auflagen belasteten Baubewilligung, die der Erfüllung der Auflage allenfalls entgegenstehenden Hindernisse zu beheben vergleiche VwGH 2.7.1998, 97/06/0057, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RO2024030005.J25