Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.01.2025

Geschäftszahl

Ra 2024/02/0236

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/17/0093 E 3. August 2022 RS 1

Stammrechtssatz

Nach dem in Paragraph 22, Absatz 2, VStG einfachgesetzlich verankerten Kumulationsprinzip sind mehrere Strafen nebeneinander zu verhängen, wenn eine Tat unter mehrere einander nicht ausschließende Strafdrohungen fällt vergleiche VwGH 29.3.2021, Ra 2020/02/0298).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024020236.L01