Verwaltungsgerichtshof
25.03.2026
Ra 2024/02/0203
Die im Rahmen eines standardisierten Messverfahrens mittels eines vorschriftsmäßig geeichten Messgerätes (ordnungsgemäß) durchgeführte Geschwindigkeitsmessung bietet grundsätzlich eine Gewähr für die Zuverlässigkeit der gewonnenen Messergebnisse (VwGH 7.3.2016, Ra 2016/02/0037; VwGH 29.6.2016, Ra 2016/02/0099).
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024020203.L02