Verwaltungsgerichtshof
02.06.2025
Ra 2024/02/0183
Das Vorliegen eines Wiederholungsfalls ist Voraussetzung für die qualifizierte Strafdrohung des Paragraph 38, Absatz 3, TSchG (bis € 7.500,--), sodass dieser nicht zusätzlich als Erschwerungsgrund gewertet werden darf (VwGH 22.4.2025, Ra 2024/02/0224).
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024020183.L03