Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.06.2025

Geschäftszahl

Ra 2024/02/0183

Rechtssatz

Das Vorliegen eines Wiederholungsfalls ist Voraussetzung für die qualifizierte Strafdrohung des Paragraph 38, Absatz 3, TSchG (bis € 7.500,--), sodass dieser nicht zusätzlich als Erschwerungsgrund gewertet werden darf (VwGH 22.4.2025, Ra 2024/02/0224).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024020183.L03