Verwaltungsgerichtshof
19.06.2024
Ra 2024/02/0103
Der Arbeitgeber hat im Bereich des Arbeitnehmerschutzes für die Einrichtung eines wirksamen Kontrollsystems zu sorgen, wobei dieses Kontrollsystem gerade für den Fall eigenmächtiger Handlungen von Arbeitnehmern gegen Arbeitnehmerschutzvorschriften Platz zu greifen hat ( VwGH 12.11.2019, Ra 2019/02/0166).
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024020103.L02