Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.06.2024

Geschäftszahl

Ra 2024/02/0103

Rechtssatz

Der Arbeitgeber hat im Bereich des Arbeitnehmerschutzes für die Einrichtung eines wirksamen Kontrollsystems zu sorgen, wobei dieses Kontrollsystem gerade für den Fall eigenmächtiger Handlungen von Arbeitnehmern gegen Arbeitnehmerschutzvorschriften Platz zu greifen hat ( VwGH 12.11.2019, Ra 2019/02/0166).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024020103.L02