Verwaltungsgerichtshof
23.04.2026
Ra 2024/02/0082
Zur substanziellen Darlegung eines relevanten Verfahrensmangels ist es unzureichend, in den Revisionsgründen ohne nähere Konkretisierung auf die Möglichkeit eines anderen Ergebnisses des angefochtenen Beschlusses zu verweisen.
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024020082.L04