Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.04.2026

Geschäftszahl

Ra 2024/02/0082

Rechtssatz

Zur substanziellen Darlegung eines relevanten Verfahrensmangels ist es unzureichend, in den Revisionsgründen ohne nähere Konkretisierung auf die Möglichkeit eines anderen Ergebnisses des angefochtenen Beschlusses zu verweisen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024020082.L04