Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.03.2024

Geschäftszahl

Ra 2024/02/0047

Rechtssatz

Das Vorbringen des Revisionswerbers, wonach die Suchtmittelbeeinträchtigung gegenüber der Übermüdung in den Hintergrund trete, erweist sich als nicht zielführend, zumal der Tatbestand des Paragraph 5, Absatz eins, StVO 1960 auch dann erfüllt ist, wenn die Fahruntüchtigkeit überwiegend auf der Übermüdung des Revisionswerbers beruht (VwGH 27.4.2012, 2009/02/0373; VwGH 24.10.2016, Ra 2016/02/013).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024020047.L02