Verwaltungsgerichtshof
15.03.2024
Ra 2024/02/0047
Das Vorbringen des Revisionswerbers, wonach die Suchtmittelbeeinträchtigung gegenüber der Übermüdung in den Hintergrund trete, erweist sich als nicht zielführend, zumal der Tatbestand des Paragraph 5, Absatz eins, StVO 1960 auch dann erfüllt ist, wenn die Fahruntüchtigkeit überwiegend auf der Übermüdung des Revisionswerbers beruht (VwGH 27.4.2012, 2009/02/0373; VwGH 24.10.2016, Ra 2016/02/013).
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024020047.L02