Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.12.2025

Geschäftszahl

Ro 2024/02/0010

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ro 2024/02/0011

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2022/04/0011 B 24. Mai 2022 RS 6 (hier "obsiegenden Partei" statt "obsiegenden mitbeteiligten Partei")

Stammrechtssatz

Haben mehrere Revisionswerber in einer Revision dieselbe Entscheidung angefochten, so haben sie im Falle der Kostenersatzpflicht die Aufwendungen der obsiegenden mitbeteiligten Partei zu gleichen Anteilen zu ersetzen vergleiche VwGH 4.4.2019, Ro 2018/01/0012, 0013, Rn. 39 mwN; 28.4.2021, Ra 2019/04/0027 - 0034). (hier: Schriftsatzaufwand für eine Revisionsbeantwortung)

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RO2024020010.J12