Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.09.2025

Geschäftszahl

Ra 2024/01/0237

Rechtssatz

Das - durch das Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz 2001, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 135 aus 2000, (damals: Paragraph 163 e, Absatz 2, ABGB) geschaffene - "vaterschaftsdurchbrechende" Anerkenntnis im Sinne des Paragraph 147, Absatz 2, ABGB erweitert die in Paragraph 147, Absatz eins, ABGB geregelten Wirkungen eines sog. "einfachen" Anerkenntnisses für den Fall, dass es auf eine feststehende, im Rechtssinn nicht beseitigte Abstammung von einem anderen Mann trifft, in der Weise, dass ein derartiges Anerkenntnis die frühere Abstammung beseitigt.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024010237.L11