Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.03.2024

Geschäftszahl

Ra 2023/22/0099

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/05/0295 E 9. Oktober 2001 RS 4

Stammrechtssatz

Eine Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung setzt voraus, dass die Behörde alle ihr zu Gebote stehenden Mittel für die Ermittlung der Abgabestelle und die ihr nach den Umständen zumutbaren amtswegigen Ermittlungen zu deren Erforschung ausgeschöpft hat (Hinweis E 21. Mai 1996, Zl. 95/04/0201, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023220099.L04