Verwaltungsgerichtshof
09.11.2023
Ra 2023/22/0067
Die Anwendung des erhöhten Gefährdungsmaßstabs des Paragraph 66, Absatz 3, FrPolG 2005 ("nachhaltige und maßgebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit der Republik Österreich") setzt voraus, dass sich der Fremde in den letzten zehn Jahren vor Erlassung der Ausweisung rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat (VwGH 19.5.2022, Ra 2019/21/0396).
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023220067.L03