Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.11.2023

Geschäftszahl

Ra 2023/22/0067

Rechtssatz

Die Anwendung des erhöhten Gefährdungsmaßstabs des Paragraph 66, Absatz 3, FrPolG 2005 ("nachhaltige und maßgebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit der Republik Österreich") setzt voraus, dass sich der Fremde in den letzten zehn Jahren vor Erlassung der Ausweisung rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat (VwGH 19.5.2022, Ra 2019/21/0396).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023220067.L03