Verwaltungsgerichtshof
24.01.2025
Ra 2023/22/0053
GRS wie Ra 2020/22/0030 E 31. März 2021 RS 5 (hier Bindung an einen österreichischen Ehegatten und ein gemeinsames Kind)
Dem Gewicht der Bindungen zu einem österreichischen Staatsbürger kann nicht allein mit dem Vorhalt eines unsicheren Aufenthaltsstatus begegnet werden vergleiche VwGH 22.7.2011, 2009/22/0183).
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023220053.L05