Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.01.2025

Geschäftszahl

Ra 2023/22/0053

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2020/22/0030 E 31. März 2021 RS 5 (hier Bindung an einen österreichischen Ehegatten und ein gemeinsames Kind)

Stammrechtssatz

Dem Gewicht der Bindungen zu einem österreichischen Staatsbürger kann nicht allein mit dem Vorhalt eines unsicheren Aufenthaltsstatus begegnet werden vergleiche VwGH 22.7.2011, 2009/22/0183).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023220053.L05