Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.01.2025

Geschäftszahl

Ra 2023/22/0053

Rechtssatz

Regelmäßige Besuche eines berufstätigen Ehegatten beim anderen Ehegatten im Ausland sind dem Umfang nach durch den Urlaubsanspruch beschränkt (VwGH 18.11.2021, Ra 2021/22/0092); dasselbe gilt für Gegenbesuche des anderen Ehegatten im Fall einer Berufstätigkeit. In gleicher Weise sind mögliche Besuche eines Kindes bei einem Elternteil im Ausland durch die Verpflichtung zum Besuch einer elementaren Bildungseinrichtung bzw. einer Schule regelmäßig auf die Ferien beschränkt. Sollte der die Kinder betreuende Elternteil seinen Ehegatten im Ausland außerhalb der Ferien besuchen, müsste er zudem für die Zeit seiner Abwesenheit die Betreuung eines (wegen des Kindergarten- bzw. Schulbesuchs) in Österreich verbleibenden Kindes sicherstellen (VwGH 28.11.2023, Ra 2022/22/0043).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023220053.L04