Verwaltungsgerichtshof
22.10.2025
Ra 2023/21/0043
GRS wie Ra 2019/19/0380 E 25. September 2019 RS 2
Es ist mit den ein rechtsstaatliches Verwaltungsverfahren tragenden Grundsätzen des Parteiengehörs und der freien Beweiswürdigung unvereinbar, einen Bescheid auf Beweismittel zu stützen, welche der Partei nicht zugänglich gemacht worden sind vergleiche VwGH 25.9.2014, 2011/07/0006, mwN; das gilt auch für Erkenntnisse des BVwG).
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023210043.L03