Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.02.2024

Geschäftszahl

Ra 2023/20/0619

Rechtssatz

Bei Fehlen eines kausalen Konnexes zu einem in der GFK genannten Grund dient die Gewährung subsidiären Schutzes im Zusammenhang mit syrischen Staatsangehörigen, die ihren Militärdienst nicht abgeleistet haben, dem Schutz vor (mit realem Risiko drohenden) willkürlichen Zwangsakten vergleiche VwGH 23.5.2023, Ra 2023/20/0110).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023200619.L07