Verwaltungsgerichtshof
28.02.2024
Ra 2023/20/0619
Bei Fehlen eines kausalen Konnexes zu einem in der GFK genannten Grund dient die Gewährung subsidiären Schutzes im Zusammenhang mit syrischen Staatsangehörigen, die ihren Militärdienst nicht abgeleistet haben, dem Schutz vor (mit realem Risiko drohenden) willkürlichen Zwangsakten vergleiche VwGH 23.5.2023, Ra 2023/20/0110).
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023200619.L07