Verwaltungsgerichtshof
28.02.2024
Ra 2023/20/0619
GRS wie Ra 2023/18/0108 E 4. Juli 2023 RS 7
Es ist vor der Asylgewährung wegen behaupteter Wehrdienstverweigerung in jedem Fall erforderlich, die drohenden Verfolgungshandlungen wegen dieses Verhaltens im Herkunftsstaat zu ermitteln und bejahendenfalls eine Verknüpfung zu einem der Verfolgungsgründe des Artikel eins, Abschnitt A Ziffer 2, GFK bzw. Artikel 10, Statusrichtlinie herzustellen.
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023200619.L03