Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.02.2024

Geschäftszahl

Ra 2023/20/0619

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2023/18/0108 E 4. Juli 2023 RS 7

Stammrechtssatz

Es ist vor der Asylgewährung wegen behaupteter Wehrdienstverweigerung in jedem Fall erforderlich, die drohenden Verfolgungshandlungen wegen dieses Verhaltens im Herkunftsstaat zu ermitteln und bejahendenfalls eine Verknüpfung zu einem der Verfolgungsgründe des Artikel eins, Abschnitt A Ziffer 2, GFK bzw. Artikel 10, Statusrichtlinie herzustellen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023200619.L03