Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.02.2024

Geschäftszahl

Ra 2023/20/0619

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2023/20/0110 E 23. Mai 2023 RS 2

Stammrechtssatz

Relevant kann nur eine aktuelle Verfolgungsgefahr sein; sie muss bei Erlassung der Entscheidung vorliegen. Auf diesen Zeitpunkt hat die der "Asylentscheidung" immanente Prognose abzustellen, ob der Asylwerber mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit Verfolgung aus den in Artikel eins, Abschnitt A Ziffer 2, GFK genannten Gründen zu befürchten habe vergleiche VwGH 19.10.2000, 98/20/0233, mwN; sowie jüngst unter Hinweis auf diese Entscheidung VfGH 27.2.2023, E 3307 aus 2022,).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023200619.L01