Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.07.2023

Geschäftszahl

Ra 2023/18/0108

Rechtssatz

Es ist vor der Asylgewährung wegen behaupteter Wehrdienstverweigerung in jedem Fall erforderlich, die drohenden Verfolgungshandlungen wegen dieses Verhaltens im Herkunftsstaat zu ermitteln und bejahendenfalls eine Verknüpfung zu einem der Verfolgungsgründe des Artikel eins, Abschnitt A Ziffer 2, GFK bzw. Artikel 10, Statusrichtlinie herzustellen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023180108.L07