Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.08.2023

Geschäftszahl

Ra 2023/16/0101

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Einbringung einer gerichtlich verhängten Zwangsstrafe - Die Notwendigkeit, die Zahlung eines mit dem angefochtenen Erkenntnis vorgeschriebenen Geldbetrages über einen Kredit zu finanzieren, ist für sich allein kein hinreichender Grund für die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist vergleiche VwGH 24.1.2019, Ra 2019/17/0004, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023160101.L02