Verwaltungsgerichtshof
22.08.2023
Ra 2023/16/0101
Nichtstattgebung - Einbringung einer gerichtlich verhängten Zwangsstrafe - Die Notwendigkeit, die Zahlung eines mit dem angefochtenen Erkenntnis vorgeschriebenen Geldbetrages über einen Kredit zu finanzieren, ist für sich allein kein hinreichender Grund für die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist vergleiche VwGH 24.1.2019, Ra 2019/17/0004, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023160101.L02