Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.11.2025

Geschäftszahl

Ra 2023/16/0053

Rechtssatz

Ein "besonderer Fall" setzt voraus, dass sich der Abgabenpflichtige im Vergleich zu anderen Wirtschaftsteilnehmern, die die gleiche Tätigkeit ausüben, in einer außergewöhnlichen Lage befindet vergleiche EuGH 3.2.2021, Rottendorf Pharma GmbH, C-92/20).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023160053.L05