Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.12.2025

Geschäftszahl

Ro 2023/16/0002

Rechtssatz

Fehlende Rechtsprechung des VwGH zur Einreihung einer konkreten Ware in den Zolltarif kann alleine die Zulässigkeit einer Revision nicht begründen vergleiche VwGH 14.5.2024, Ro 2023/16/0016; 30.4.2025, Ro 2024/16/0001, jeweils mwN). Andernfalls wäre der VwGH sonst doch in vielen Fällen zur Entscheidung berufen, obgleich in Wahrheit keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, sondern nur die Einzelfallgerechtigkeit berührende Wertungsfragen aufgeworfen werden vergleiche etwa VwGH 5.9.2018, Ra 2018/12/0040, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RO2023160002.J01