Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.10.2025

Geschäftszahl

Ra 2023/15/0100

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2009/13/0195 E 18. Dezember 2013 VwSlg 8871 F/2013 RS 2

Stammrechtssatz

Ein Reihengeschäft liegt nur dann vor, wenn mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen, welche dadurch erfüllt werden, dass der erste Unternehmer dem letzten Abnehmer in der Reihe unmittelbar die Verfügungsmacht über den Gegenstand verschafft vergleiche z.B. Ruppe/Achatz, UStG4, Paragraph 3, Tz 53).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023150100.L01