Verwaltungsgerichtshof
07.10.2025
Ra 2023/15/0100
GRS wie 2009/13/0195 E 18. Dezember 2013 VwSlg 8871 F/2013 RS 2
Ein Reihengeschäft liegt nur dann vor, wenn mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen, welche dadurch erfüllt werden, dass der erste Unternehmer dem letzten Abnehmer in der Reihe unmittelbar die Verfügungsmacht über den Gegenstand verschafft vergleiche z.B. Ruppe/Achatz, UStG4, Paragraph 3, Tz 53).
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023150100.L01