Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.05.2026

Geschäftszahl

Ro 2023/15/0027

Rechtssatz

Von einem die Belastung ausschließenden Schadenersatzanspruch gegenüber dem Bauunternehmer kann nur dann ausgegangen werden, wenn die für einen solchen Anspruch auf Ersatz von Mangelfolgeschäden wesentlichen Tatsachen unter Berücksichtigung der Beweislastverteilung festgestellt werden vergleiche VwGH 5.6.2003, 99/15/0111).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RO2023150027.J04