Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.05.2026

Geschäftszahl

Ro 2023/15/0027

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/15/0111 E 5. Juni 2003 VwSlg 7831 F/2003 RS 2

Stammrechtssatz

Dass Aufwendungen zwangsläufig erwachsen, unterstellt der Verwaltungsgerichtshof bei zerstörten Wirtschaftsgütern des Privatvermögens nur dann, wenn dem Steuerpflichtigen die weitere Lebensführung ohne Wiederbeschaffung des zerstörten Wirtschaftsgutes nicht zuzumuten ist, wie dies beispielsweise bei der Zerstörung einer Wohnungseinrichtung durch Brand der Fall sein könnte (Hinweis E 12. September 1989, 88/14/0164, sowie Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, römisch drei B, Tz 2 zu Paragraph 34, Absatz 6 bis 8).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RO2023150027.J03