Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.10.2025

Geschäftszahl

Ro 2023/15/0023

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

Ro 2024/15/0008 E 07.10.2025

Rechtssatz

Im Fall einer Witwenrente, die auf die für die Schweiz erbrachten Dienst- oder Arbeitsleistungen des verstorbenen Ehegatten der Steuerpflichtigen zurückgeht, der als Therapeut in einem von mehreren Gemeinden in der Rechtsform einer selbständigen Interkommunalen Anstalt nach öffentlichem Recht geführten Pflegezentrum iSd Artikel 19, Absatz eins, Satz 2 DBA-Schweiz tätig war, sieht der VwGH das Band zum Kassenstaat nach wie vor aufrecht und versteht die Witwenrente als eine abgewandelte (meist reduzierte) Form des ursprünglichen "Ruhegehalts" für frühere Dienstleistungen. Sie unterliegt daher - so wie das ursprüngliche Ruhegehalt des Ehegatten selbst - weiterhin Artikel 19, DBA-Schweiz; ein Wechsel der Zuteilungsnorm erfolgt nicht. Dass die Schweiz (aus nicht näher dargelegten Gründen) ihr Besteuerungsrecht nicht in Anspruch nimmt, ändert an diesem Auslegungsergebnis - angesichts des Fehlens von Instrumenten zur Vermeidung einer doppelten Nichtbesteuerung wie Subject-to-tax- oder Switch-over-Klauseln im DBA-Schweiz - nichts vergleiche VwGH 7.10.2025, Ro 2022/15/0021, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RO2023150023.J01