Verwaltungsgerichtshof
26.11.2024
Ra 2023/15/0013
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2023/15/0014
GRS wie Ra 2021/15/0099 B 28. August 2023 RS 1
Tatsachenvorbringen, das die Parteien im Verfahren vor dem VwG nicht erstattet haben, können sie im Revisionsverfahren auf Grund des Neuerungsverbotes nicht mehr nachholen.
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023150013.L05