Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.11.2024

Geschäftszahl

Ra 2023/15/0013

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2023/15/0014

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2021/15/0099 B 28. August 2023 RS 1

Stammrechtssatz

Tatsachenvorbringen, das die Parteien im Verfahren vor dem VwG nicht erstattet haben, können sie im Revisionsverfahren auf Grund des Neuerungsverbotes nicht mehr nachholen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023150013.L05