Verwaltungsgerichtshof
14.02.2023
Ra 2023/14/0024
GRS wie Ra 2020/14/0023 B 21. April 2020 RS 4
Die bloße Abweisung des Wiedereinsetzungsantrags entbindet nicht davon, auch über die zugleich erhobene Beschwerde (beispielsweise durch Zurückweisung wegen Verspätung) zu entscheiden.
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023140024.L06