Verwaltungsgerichtshof
14.02.2023
Ra 2023/14/0024
GRS wie Ra 2017/19/0113 E 30. Mai 2017 RS 8
Der Fremde ist gesetzlich nicht verpflichtet, der mit der Besorgung der Rechtsberatung betrauten juristischen Person Vollmacht für seine Vertretung zu erteilen. Es steht ihm frei, (auch) andere Personen mit seiner Vertretung zu betrauen.
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023140024.L05