Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.02.2023

Geschäftszahl

Ra 2023/14/0024

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/19/0113 E 30. Mai 2017 RS 8

Stammrechtssatz

Der Fremde ist gesetzlich nicht verpflichtet, der mit der Besorgung der Rechtsberatung betrauten juristischen Person Vollmacht für seine Vertretung zu erteilen. Es steht ihm frei, (auch) andere Personen mit seiner Vertretung zu betrauen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023140024.L05