Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.01.2026

Geschäftszahl

Ra 2023/13/0174

Rechtssatz

Die Berücksichtigung einer Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben im Zusammenhang mit einem näher genannten Erlass des Bundesministeriums für Finanzen im Rahmen des Nachsichtsverfahrens würde vorraussetzen, dass der Abgabepflichtige seine Dispositionen danach einrichtete und er nur als Folge hievon einen abgabenrechtlichen Nachteil erlitt vergleiche VwGH 3.9.2024, Ra 2023/13/0044, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2023130174.L01