Verwaltungsgerichtshof
27.03.2024
Ro 2023/13/0018
Eine Ungleichbehandlung eines grenzüberschreitenden Sachverhalts gegenüber einem innerstaatlichen Sachverhalt ist nur dann mit den Vertragsbestimmungen über die Niederlassungsfreiheit vereinbar, wenn sie entweder Situationen betrifft, die nicht objektiv miteinander vergleichbar sind, oder durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist vergleiche EuGH 21.12.2023, Cofidis, C-340/22, Rn. 48).
ECLI:AT:VWGH:2024:RO2023130018.J12