Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.03.2024

Geschäftszahl

Ro 2023/13/0018

Rechtssatz

Eine Ungleichbehandlung eines grenzüberschreitenden Sachverhalts gegenüber einem innerstaatlichen Sachverhalt ist nur dann mit den Vertragsbestimmungen über die Niederlassungsfreiheit vereinbar, wenn sie entweder Situationen betrifft, die nicht objektiv miteinander vergleichbar sind, oder durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist vergleiche EuGH 21.12.2023, Cofidis, C-340/22, Rn. 48).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RO2023130018.J12