Verwaltungsgerichtshof
20.09.2023
Ro 2023/13/0015
GRS wie Ra 2017/13/0010 E 22. November 2017 RS 1
Das Bundesfinanzgericht ist zur Entscheidung (in der Sache) über eine Bescheidbeschwerde in der Regel nur zuständig, wenn zuvor bereits die Abgabenbehörde mit Beschwerdevorentscheidung entschieden hat und dagegen ein Vorlageantrag erhoben wurde vergleiche VwGH 29.1.2015, Ro 2015/15/0001).
ECLI:AT:VWGH:2023:RO2023130015.J01