Verwaltungsgerichtshof
11.05.2026
Ra 2023/12/0145
Bei gesetzlichen Verzugszinsen handelt es sich um den "Schaden, den der Schuldner seinem Gläubiger durch die Verzögerung der Zahlung einer Geldforderung zugefügt hat" (so bereits der Wortlaut des Paragraph 1333, ABGB, in dem auf Paragraph 1000, ABGB verwiesen wird). Der Anspruch auf Zinsen entsteht von Gesetzes wegen.
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2023120145.L02