Verwaltungsgerichtshof
27.05.2026
Ra 2023/10/0435
GRS wie Ra 2018/22/0141 B 9. August 2018 RS 2
Die Würdigung der von der Partei selbst stammenden Beweismittel und die darauf gestützte rechtliche Beurteilung muss dieser Partei nicht vor der Erlassung des Erkenntnisses zur Kenntnis gebracht werden vergleiche VwGH 9.2.2018, Ra 2017/20/0426).
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2023100435.L03