Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.04.2024

Geschäftszahl

Ra 2023/10/0366

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2023/10/0371

Rechtssatz

Die Wahrnehmung der Unzuständigkeit der belangten Behörde hat unabhängig davon zu erfolgen, ob der Rechtsmittelwerber dies im Verfahren eingewendet oder in der Beschwerde releviert hat (VwGH 10.2.2022, Ra 2021/03/0281, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023100366.L04