Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.09.2024

Geschäftszahl

Ra 2023/09/0140

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2023/09/0141

Rechtssatz

Die über konkrete Patienten verfassten ärztlichen Zeugnisse sind kein Beitrag zum öffentlichen Diskurs, der allenfalls von der Meinungsfreiheit geschützt wäre. Vielmehr haben diese ärztlichen Zeugnisse zum Schutz der Patienten vor Schäden an ihrer Gesundheit der ärztlichen Wissenschaft und Erfahrung sowie den fachspezifischen Qualitätsstandards zu entsprechen (VwGH 22.3.2023, Ra 2022/09/0122).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023090140.L06